Klubsatzung
Stand Januar 2007
§ 1 Name
Der Skatklub führt den Namen "Echazbuben".
§ 2 Sitz
Der Skatklub hat seinen Sitz in Lichtenstein-Unterhausen
§ 3 Zweck
Der Skatklub bezweckt die Pflege des Skatspiels und der Geselligkeit unter seinen Mitgliedern und deren Angehörigen.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jeder Skatspieler werden, der sich um die Aufnahme in den Klub bewirbt und die Klubsatzung verbindlich anerkennt.
2. Dreimaliges unentschuldigtes Fehlen hintereinander bei den Pflichtspielabenden oder klubschädigendes Verhalten bewirkt den Ausschluß aus dem Klub.
Über die Aufnahme eines Bewerbers in den Klub und den Ausschluß eines Mitglieds aus dem Klub entscheidet der Ausschuß.
3. Passive Mitglieder werden nicht aufgenommen. Tritt ein Spieler infolge Krankheit, Gebrechlichkeit oder aus sontigen triftigen Gründen vom aktiven Spielbetrieb zurück, Jahrespausen unter den gleichen Voraussetzungen sind gleichgestellt, so hat er seine passive Mitgliedschaft auf Zeit oder für immer der Vorstandschaft zu erklären.
§ 5 Beiträge
Ein Beitrag wird nicht erhoben- Für den Veranstaltungsfond des Klubs macht jedes Mitglied, solange es aktiv mitwirkt, eine monatliche Einlage von € 6,--, Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Auszubildende, Studenten, Wehrdienst- oder Zivildienstleistende zahlen die halbe Einlage. Ehegatten bzw. Lebensgefährten zahlen keine Einlage in den Veranstaltungsfond. Für das Fehlen an einem Pflichtspielabend zahlt der Spieler als Ausgleich € 3,-- in die Klubkasse.
Die für immer passiv gewordenen Mitglieder zahlen jährlich einen Beitrag von € 15,--.
Die vom aktiven Spielbetrieb kurzfristig oder länger auf eigenen Antrag beurlaubten Mitglieder haben neben dem Passiv-Beitrag ein Fehlgeld für 3 Monate zu entrichten.
Für die Teilnahme an der Jahresfeier des Klubs haben die passiven oder beurlaubten Mitglieder einen Unkostenbeitrag des halben Jahresbeitrages je teilnehmender Person zu entrichren, bei einer sonstigen Veranstaltung einen anteiligen Betrag.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand des Klubs setzt sich aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Kassier und dem Schriftführer zusammen. Dem Gesamtvorstand gehören soviele Ausschußmitglieder an, daß er mindestens 5 Personen zählt.
§ 7 Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung ist jährlich vom Vorstand einzuberufen. Die Hauptversammlung wählt alle zwei Jahre Gesamtvorstand und Ausschuß.
Ihr obliegt die Festsetzung der Beiträge für das nachfolgende Jahr. Nur sie kann mit 3/4-Mehrheit aller anwesenden Stimmberechtigten Satzungsänderungen beschließen.
§ 8 Pflichtspiele
Zur Ermittlung der jährlichen Klubmeisterschaft werden je Monat Pflichtspiele, 1 Runde mit 36 Spielen am Dreiertisch, 1 Runde mit 48 Spielen am Vierertisch durchgeführt,
Als jeweiliger Pflichtspielabend gilt der zweite Montag des Monats. Ist der zweite Montag ein Feiertag, wird am darauffolgenden Montag gespielt.
Als Abreizgelder sind für die ersten drei verlorenen Spiele je € 0,50, für jedes weitere verlorene Spiel je € 1,00 zu zahlen.
§ 9 Auszeichnungen
Für jedes Spieljahr erhalten mit dem Klubmeister die 10 punktbesten Spieler Preise, deren Höhe der Ausschuß festsetzt. Für den Abendsieger an einem Pflichtspielabend kann vom Ausschuß ein Preis ausgelobt werden. Für die Jahresmeisterschaft werden die 11 besten Monatsergebnisse gewertet. Jedes Mitglied erhält mit seiner Aufnahme die Klubnadel in Silber. Bei Erreichen der 10-jährigen Mitgliedschaft die Klubnadel in Gold. Für 25-jährige Mitgöiedschaft wird eine Urkunde überreicht.
§ 10Auflösung
Über die Auflösung des Klubs beschließt die Mitgliederversammlung. Sie muß zu diesem Zweck vom Vorstand einberufen werden. Zur Gültigkeit eines Auflösungsbeschlusses bedarf es einer 3/4-Mehrheit aller stimmberechtigten Anwesenden bei geheimer Abstimmung.